Ein fremdes Auto blockiert Ihre Einfahrt, Ihren Firmenparkplatz oder Ihren Stellplatz in der Tiefgarage? In Hamburg dürfen Grundstückseigentümer und Berechtigte unbefugt abgestellte Fahrzeuge entfernen lassen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und wie der Ablauf funktioniert.
Dürfen Sie Falschparker einfach abschleppen lassen?
Ja. Als Eigentümer oder Besitzer eines privaten Grundstücks haben Sie das Recht, ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug entfernen zu lassen. Rechtlich spricht man von „verbotener Eigenmacht" des Falschparkers – diese Störung dürfen Sie beseitigen lassen.
Typische Fälle in Hamburg
- Blockierte Einfahrten und Hofzufahrten
- Reservierte Stellplätze und Mieterparkplätze
- Firmen- und Kundenparkplätze
- Tiefgaragen und Parkhäuser
- Feuerwehrzufahrten auf Privatgrund
Keine Vorkosten für den Auftraggeber
Bei uns entstehen Ihnen als Auftraggeber in der Regel keine Vorkosten. Die Kosten werden gegenüber dem Falschparker geltend gemacht. So können Sie schnell handeln, ohne in Vorleistung zu gehen.
So läuft ein Einsatz ab
- Sie rufen uns an und schildern die Situation.
- Wir kommen zeitnah zu Ihrem Standort in Hamburg.
- Wir dokumentieren Fahrzeug und Situation vollständig – mit Fotos, Kennzeichen und Position.
- Das Fahrzeug wird rechtssicher entfernt – auch aus Tiefgaragen mit niedriger Einfahrhöhe.
Warum die Dokumentation so wichtig ist
Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie rechtlich ab und ist die Grundlage dafür, dass die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können. Unser Team ist darin geschult und arbeitet sauber und nachvollziehbar.
Auch aus Tiefgaragen und Parkhäusern
Mit Spezialfahrzeugen für niedrige Einfahrhöhen entfernen wir Falschparker auch aus Tiefgaragen und Parkhäusern – in ganz Hamburg, von der HafenCity über Altona bis Bergedorf.
Sie haben einen Falschparker auf Ihrem Gelände? Rufen Sie uns an – wir sind 24/7 erreichbar und handeln schnell.