Ein Unfall ist ein Schock – egal ob leichter Blechschaden an der Kreuzung in Barmbek oder Auffahrunfall im Stau auf der A7. In den ersten Minuten weiß man oft nicht, was zuerst zu tun ist. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, einen klaren Kopf zu behalten: von der Absicherung der Unfallstelle über die Dokumentation bis zum Abschleppen des Unfallfahrzeugs.
Schritt 1: Unfallstelle absichern
- Warnblinker einschalten – sofort.
- Warnweste anziehen, am besten noch im Fahrzeug.
- Aussteigen auf der verkehrsabgewandten Seite und in Sicherheit gehen – auf der Autobahn hinter die Leitplanke.
- Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter und auf der Autobahn etwa 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle.
Schritt 2: Erste Hilfe und Notruf
Gibt es Verletzte, rufen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe. Die Polizei (110) sollten Sie außerdem rufen, wenn Personen verletzt sind, der Unfallgegner sich weigert, seine Daten anzugeben, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten oder ein Mietwagen beziehungsweise ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist. Bei einem reinen Blechschaden ohne Streit ist die Polizei nicht zwingend nötig – kann aber für Klarheit sorgen.
Schritt 3: Unfall dokumentieren
- Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, Kennzeichen und Schäden
- Übersichtsfotos der Unfallstelle, inklusive Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen
- Namen, Anschriften und Versicherungsdaten aller Beteiligten
- Kontaktdaten von Zeugen
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis. Der Europäische Unfallbericht ist eine gute Hilfe, um alle Angaben geordnet festzuhalten.
Schritt 4: Fahrzeug räumen oder abschleppen lassen
Bei einem leichten Unfall, bei dem die Fahrzeuge noch fahrbereit sind, sollten Sie die Fahrbahn nach der Dokumentation zügig freimachen. Ist ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit – etwa weil Flüssigkeit ausläuft, ein Rad beschädigt ist oder die Beleuchtung fehlt – muss es abgeschleppt werden.
Ihr Recht: Sie wählen den Abschleppdienst
Nach einem Unfall tauchen manchmal ungefragt Abschleppfahrzeuge auf. Sie sind nicht verpflichtet, diese zu beauftragen. Solange die Polizei nicht aus Sicherheitsgründen selbst einen Dienst anfordert, entscheiden Sie, wem Sie den Auftrag geben und wohin Ihr Fahrzeug gebracht wird. Lassen Sie sich vor dem Verladen den Preis nennen und bestehen Sie auf einer ordentlichen Rechnung. Was einen fairen Anbieter ausmacht, erklären wir im Beitrag Was kostet ein Abschleppdienst in Hamburg?
So helfen wir nach einem Unfall
- Schnelle Anfahrt – in der Regel in 30–45 Minuten, abhängig von Verkehr, Einsatzlage und Verfügbarkeit
- Sichere Aufnahme auch stark beschädigter Fahrzeuge
- Dokumentation des Fahrzeugzustands vor dem Transport
- Transport zur Werkstatt Ihrer Wahl, zum Gutachter oder zu Ihnen nach Hause
- Koordination mit Polizei, Versicherung und Werkstatt
Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie auf der Seite Abschleppdienst Hamburg.
Wer zahlt das Abschleppen nach einem Unfall?
Trägt der Unfallgegner die Schuld, übernimmt in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die angemessenen Abschleppkosten. Bei eigener Schuld kann die Vollkasko oder ein Schutzbrief greifen. Bei geteilter Schuld wird entsprechend aufgeteilt. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
Sonderfall Elektroauto
Ist ein E-Auto oder Hybrid am Unfall beteiligt, gelten besondere Regeln für Abstand und Transport. Details lesen Sie im Beitrag E-Auto oder Hybrid liegengeblieben.
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nicht zwingend. Bei Verletzten, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol sollten Sie aber immer die Polizei verständigen.
Wohin bringen Sie mein Unfallfahrzeug?
Dorthin, wo Sie es möchten – Werkstatt, Gutachter oder Wohnadresse.
Sind Sie auch nachts im Einsatz?
Ja, 24/7. Rufen Sie an: +49 151 64375191.